Nutzt die Mautbrücken! | April 2006

Die Technik zur lückenlosen Überwachung ist da. Nutzen wir sie!

Jeder Autofahrer kennt sie - die Mautbrücken, die seit einigen Jahren deutsche Autobahnen schmücken und von jedem Fahrzeug, welches sie passiert, ein Digitalfoto schießen. Unter anderem mit Hilfe dieses Fotos wird ermittelt, ob das Fahrzeug mautpflichtig ist. Ist das der Fall, wird das Nummernschild erkannt und mit einer zentralen Datenbank abgeglichen, um zu ermitteln, ob die Maut bezahlt wurde. Diese "Mautdaten" unterliegen einer datenschutzrechtlichen Zweckbindung, was bedeutet, dass die Daten nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden dürfen. Dies soll das Erstellen von Bewegungsprofilen der Automobilinhaber verhindern und deren Privatsspähre schützen.

Doch die Mautdaten haben in letzter Zeit die Begehrlichkeit der Strafverfolgungsbehörden geweckt. Der Generalbundesanwalt Nehm forderte, die Mautdaten unter anderem zu Fahndungszwecken freizugeben. Der ADAC-Gereralsyndikus Werner würde es verstehen, wenn sie zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürften. Doch diese Forderungen greifen viel zu kurz! Schließlich würden nur die mautpflichtigen LKWs erfasst und nicht die große Masse der PKWs, da deren Nummernschilder gar nicht erkannt werden, denn logischerweise zahlen PKWs keine LKW-Maut. Konsequenterweise müssen daher die Nummernschilder aller Fahrzeuge erfasst werden! Und die Nutzung der Mautdaten sollte für die Verfolgung schwerer Straftaten erlaubt werden. Oder noch besser: Für die Verfolgung schwerer Straftaten oder mittels Automobil begangener Straftaten. Zusätzlich sollten alle Mautdaten bis zu 2 Jahre aufgehoben werden, um Straftaten auch im Nachhinein noch aufklären zu können und um auffällige Bewegungsprofile von Terroristen zu identifizieren.

Das finden Sie übertrieben? Ich auch!

Ebenso übertrieben wie die kürzlich beschlossene Speicherung der Telekommunikation-Verbindungsdaten (Wer hat wen wann wo angerufen? Wer hat wann welche Website besucht? usw.) für bis zu 2 Jahre, um die Strafverfolgung zu effektivieren. Der Zugriff auf diese Verbindungsdaten wird den Strafverfolgungsbehörden - analog zu dem oben von mir vorgeschlagenen Voraussetzungen - möglich sein, wenn eine "Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher [Straftaten] oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten" dienlich ist. Mit Hilfe dieser Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.

Diese Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie und daher werden von dieser präventiven Überwachungsmaßnahme fast eine halbe Milliarde Menschen betroffen sein. Die Kosten für die Datenspeicherung werden von den Providern übernommen und auf die Endpreise umgelegt, weshalb wir als Kunden und Bürger unsere Überwachung selbst bezahlen werden. Davon abgesehen muss die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs in die Grundrechte gestellt werden. Schließlich wird der Grundsatz der Unschuldsvermutung durchbrochen und jeder EU-Bürger unter Generalverdacht gestellt. Die informationelle Selbstbestimmung wird abgeschafft, in der Hoffnung Terroristen zu stoppen und organisierte Kriminalität einzudämmen. Dabei sind die Umgehungsmöglichkeiten vielfältig: Telefonzellen und Calling-Cards bleiben Möglichkeiten der anonymen Telekommunikation und Verschlüsselung und Verschleierungsmaßnahmen werden die Internetnutzung nicht nachvollziehbar machen.

Überwacht wird derjenige, der "ja gar nichts zu verbergen hat". Kriminelle und technisch versierte Nutzer werden sich auf die veränderten Bedingungen einstellen und sie umgehen. Zurückbleiben werden dezimierte Grundrechte, teure Datenberge und ein ungutes Gefühl von 1984.

Mehr zum Thema gibt's beispielsweise auf der Themenseite beim Heise-Verlag.